Was ist ihre Praxis wert? Die wirtschaftlichen Interes-sen des ausscheidenden Vertragsarztes oder seiner Erben sind gemäß § 103 Abs. 4 SGB V nur insoweit zu be-rücksichtigen, als der Kauf-preis die Höhe des Verkehrs-wertes nicht übersteigt.
Was ist der Verkehrswert?