Glasversicherung
Wertvoll, zerbrechlich, aber nicht unersetzlich - die Verglasung von Fenstern, Türen, Spiegeln, Möbelverglasungen, Wintergärten, Veranden oder Duschkabinen. Sollte doch einmal etwas "zu Bruch gehen", leistet die Glasversicherung.
Zerbricht eine Scheibe, wird sie umgehend ersetzt - und das unabhängig davon, ob der Schaden durch eigene Unvorsichtigkeit, spielende Kinder oder durch einen hefti-gen Windstoß verursacht worden ist. Es ist versichert!
Ebenso ist eine Glaskeramik-Kochfläche kostenfrei mitversichert.
Beachten Sie bitte die medass®-Sonderdeckung, die abweichend von den Allgemeinen Versicherungsbedingungen weitaus höheren und umfassenderen Versicherungsschutz gewährleistet.


