Regressversicherung
Durch die GKV-Gesundheitsreform der Jahre 1999 und 2000 und durch die Einführung des EBM 2000 Plus hat sich eine Zunahme der Individualregresse durch Überschrei-tung der Richtgrößen, aber auch durch Plausibilitätsprüfungen, bewahrheitet. Bei Unwirtschaftlichkeit ärztlich verordneter Leistungen wird ein Regress angeordnet und damit der Arzt regress-, also schadensersatzpflichtig gemacht.
Die wirtschaftlichen Folgen eines Regresses können die Existenz des Vertragsarztes erheblich gefährden. Um diese Folgen abzumildern, bieten wir Ihnen als einer der wenigen Deutschen Versicherungsmakler eine Regressversicherung (Vermögens-schadenhaftpflichtversicherung) an.
Schützen Sie sich vor dem Risiko unerwarteter Regressforderungen.
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