Praxisversicherung
Die Praxisversicherung ist ein "Muss" für jeden niedergelassenen Arzt, Zahnarzt, Apotheker sowie für jedes MVZ. Sie ist die solide Grundabsicherung, falls Schäden mit erheblichen finanziellen Folgen zu beklagen sind.
Sie deckt Schäden an der gesamten Einrichtung und den Vorräten (Inventarversicherung), die verursacht werden durch:
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Absturz bemannter Flugkörper)
- Einbruchdiebstahl, Beraubung, Vandalismus
- Leitungswasser
- Sturm, Hagel
- Glasbruch.
Außerdem erfolgt die Absicherung wirtschaftlicher Folgen einer ganz oder teilweisen Praxisstillegung wegen der oben genannten Schadensereignisse durch die Betriebsunterbrechungsversicherung.
Alternativ zur Betriebsunterbrechungsversicherung kann eine Praxisausfallver-sicherung abgeschlossen werden.
Durch unsere medass®-Sonderdeckung erhalten Ärzte und Zahnärzte eine Erweiterung des Versicherungsschutzes ohne Zuschlag:
- Diebstahl der Arzttasche aus dem Kfz bis EUR 2.500
- Diebstahl und Beschädigung des Praxisschildes bis EUR 500
- Verlust von Kassenrezepten 10 % der Versicherungssumme bis EUR 5.000
- Wiederherstellungskosten für Akten und Karteien
- Wiederbeschaffungskosten von Standard-Software 10 % der Versicherungs-summe bis EUR 5.000
- Sachverständigenkosten
- Gebäudeschäden oder Notreparaturen nach Einbruchdiebstahl
- Aufräum-, Abbruch- und Feuerlöschkosten
- Erweiterte Leitungswasserversicherung (z.B. Schläuche bei Zahnarzt-stühlen)
- Schäden durch Fußbodenheizung, Klima-, Wärmepumpen und Solaranlagen
- Frostschäden an eingebrachten Leitungswasseranlagen sowie Frost- und Bruchschäden an deren Zu- und Ableitungsrohren
- Praxiswechsel
- Glasbruch an Türen, Fenstern, Spiegeln, Glasflächen, Kunststoffscheiben etc.

