Betriebliche Altersversorgung
Mit der betrieblichen Altersversorgung bietet der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern eine attraktive Zusatzleistung an. Sie ist nicht nur ein geeignetes Instrument zur Mitarbeiter-motivation, sondern dient auch der Bindung von qualifizierten und bewährten Mitar-beitern an die Praxis.
Besonders durch ihre vielfältigen Ausgestaltungsmöglichkeiten ist die betriebliche Altersversorgung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen interessant.
Grundsätzlich kann auch dem Arbeitnehmer-Ehegatten eine betriebliche Altersver-sorgung zugesagt werden, wenn die Mitarbeit im Rahmen eines steuerlich anerkann-ten Arbeitsverhältnisses erfolgt.
Informieren Sie sich bei uns über die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung.
WICHTIG!
Seit dem 1. Januar 2002 haben Ihre Arbeitnehmer gemäß § 1 a des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) das Recht auf Entgelt-umwandlung.

