Berufshaftpflicht "Heilwesen"
Als Arzt wie auch als Zahnarzt tragen Sie ein erhöhtes Risiko, da Sie jeden Tag am Patienten arbeiten. Sie sind verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, den Sie einer anderen Person zufügen (§ 823 BGB).
Ihre Berufsordnung sowie das Heilberufegesetz schreiben Ihnen vor, sich hinreichend gegen Haftpflichtansprüche im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit zu versichern.
Versichert wird die gesetzliche und persönliche Haftpflicht in den Bereichen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Eine Versicherungssumme von EUR 3.000.000 bei Personen- und Sachschäden sollte Standard sein. Besondere ärztliche Tätigkeiten erfordern höhere Versicherungssummen.
Im Ernstfall wird der Versicherer die gestellten Forderungen prüfen, die berechtigten erfüllen und unberechtigten abwehren - wenn nötig auch vor Gericht.
Spezialtarife für MPJ, AiP, Assistenzärzte, sonstige angestellte oder beamtete Ärzte, Chefärzte sowie niedergelassene Ärzte und Zahnärzte bieten wir Ihnen zu medass®-Sonderkonditionen an.

