Unfallversicherung / Unfallrente
Jedes Jahr verunglücken in Deutschland rund 10.000 Personen im Straßenverkehr tödlich. Über 500.000 Personen werden bei Verkehrsunfällen verletzt. Noch mehr Un-fälle ereignen sich zu Hause, in der Freizeit und im Sport. Hier werden Jahr für Jahr etwa 5 Millionen Menschen so schwer verletzt, dass sie ärztlich behandelt werden müssen. Die gesetzliche Unfallversicherung (nur bei Angestellten oder freiwillig Versi-cherten) springt in diesen Fällen nicht ein. Sie gilt nur für den beruflichen Bereich und bietet zudem nur eine Grundabsicherung.
Die Unfallversicherung bietet einen optimalen Schutz - finanzielle Absicherung im Todesfall und bei Invalidität. Mit ihr können Sie beispielsweise Einkommenseinbußen auffangen. Die Unfallversicherung ist ein komplexes Thema und wird gerade deshalb bei uns sehr individuell behandelt.
Beachten Sie bitte darum die medass®-Sonderdeckung, die abweichend von den Allgemeinen Versicherungsbedingungen weitaus höheren und umfassenderen Versicherungsschutz gewährleistet.
Rente oder Einmalzahlung - vor diese Entscheidung wurden Sie als Verbraucher bislang bei der privaten Unfallversicherung gestellt. Dabei ist beides notwendig. Die Rente wird benötigt, um im Invaliditätsfall trotz der geringen Leistungen der gesetz-lichen Unfallversicherung dauerhaft abgesichert zu sein. Die Einmalzahlung ist wichtig, um z. B. zusätzliche Rehabilitationsmaßnahmen oder den behindertengerechten Umbau der Wohnung zu finanzieren.
Deshalb bieten wir Ihnen alternativ auch die Unfallrentenversicherung mit Hinterbliebenenversorgung an.
Für Praxen und Betriebe bieten wir zu optimalen Konditionen für Sie und Ihre Mitar-beiter eine Gruppenunfallversicherung an (sh. "Praxisrisiken - Gruppenunfall-versicherung").

