Rürup-Rente

Für die Rentner von morgen ist die Gesetzliche Rentenversicherung, auch die Versor-gungswerke, nur noch eine Grundversorgung. Der gewohnte Lebensstandard ist damit nicht zu halten. Das Alterseinkünftegesetz ist die jüngste Maßnahme, die Alters-vorsorge auf eine neue Basis zu stellen. Niedrigere Steuern und höhere Grundfrei-beträge sollen einen größeren finanziellen Spielraum für Erwerbstätige schaffen, damit mehr Geld für die private Altersvorsorge bleibt.

Die Basisversorgung (Rürup-Rente)

Der besondere Vorteil der Basisversorgung liegt in der steuerlichen Förderung: Sie können den Beitrag Ihres Vertrages als Sonderausgabe von der Steuer absetzen und mindern damit Ihr steuerpflichtiges Einkommen um bis zu EUR 40.000 (Ledige EUR 20.000). Erst wenn Sie später in Rente gehen, wird Ihre Rente besteuert. 

Ein Beispiel

Angenommen Sie gehen im Jahr 2010 mit 65 Jahren in den Ruhestand und Ihre monatliche Bruttorente beträgt EUR 1.000.
Ansparphase: Ihre Beiträge können Sie als Sonderausgaben absetzen.
In der Rentenphase werden während der gesamten Dauer des Rentenbezugs immer nur 60 % der Rente (hier EUR 600) mit Ihrem individuellen Steuersatz besteuert. Liegt dieser beispielsweise bei 30%, verfügen Sie über eine monatliche Rente von EUR 820 nach Steuer.

Ist Ihr Interesse geweckt?
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir berechnen Ihnen gern einen individuellen Vorschlag!

Nordrheinische Ärzteversorgung
Ärzteversorgung Westfalen-Lippe

Wie findet man eigentlich eine richtig gute Versicherung?
steuergeförderte
Rente
Basis- bzw.
Rürup-Rente
 

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